SV Werder: Gnabry kann zum Schnäppchenpreis gehen

Überraschend gewann der SV Werder Bremen im Sommer das Rennen um Serge Gnabry. Der gebürtige Stuttgarter hatte sich bei Olympia ins Herz der deutschen Fans und – so schien es zumindest – auf die Zettel der Topklubs gespielt. Insbesondere der FC Bayern München schien sehr interessiert zu sein. Doch Gnabry verließ den FC Arsenal zu Gunsten der Hansestadt. Werder überwies 5,5 Millionen Euro Ablöse an die Gunners. Die Spekulationen schossen ins Kraut, wie es zu dem Deal kam. Der „kicker“ versteifte sich darauf, dass die Bayern die Ablöse bezahlt und Gnabry bei Werder gepackt hätten. Stimmt nicht, entgegnet jetzt die „Bild“. Bremen hat schon selbst gezahlt, konnte das Tauziehen um Gnabry demnach aber nur gewinnen, indem man eine sehr niedrige Ausstiegsklausel akzeptierte.

Zu diesem Betrag darf Gnabry gehen
Laut Quelle darf Gnabry Werder im kommenden Sommer für acht Millionen Euro Ablöse verlassen. In der heutigen Zeit ist dies im internationalen Fußball für keinen Verein aus einer Topliga mehr ein Problem. Unklar ist, ob die Klausel für jedes Jahr von Gnabrys Vertrag bei Bremen gilt. Der 21-Jährige ist offiziell bis 2020 an Werder gebunden. Keinesfalls dürfte die Klausel für jede Transferperiode gelten, sondern stets nur für den Sommer. Die Klubs akzeptieren Wintertransfers per Klausel in 99,9 Prozent der Fälle nicht in Vertragsverhandlungen. Sie wollen hier vielmehr die Chance haben, für den Fall eines Falls eine Ablöse frei zu verhandeln. Werder dürfte aber im Abstiegskampf nicht bereit sein, Gnabry ziehen zu lassen.

Was ist mit dem Bayern-Gerücht?
Wie verhält es sich aber mit der „kicker“-Informationen, dass der Spieler im Prinzip dem FC Bayern gehört? Es ist auffällig, dass jener die Meldung der „Bild“ nicht aufgegriffen hat – was eigentlich üblich ist. Normalerweise hätte der „kicker“, so geschah es in der Vergangenheit einige Male, seine eigenen Informationen dagegensetzen können. Der Verzicht ist doch überraschend. Es spricht dafür, dass die „Bild“ richtig liegt.

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